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Wörterbuch: Rechtsmittelzug

Rechtsmittelzug

Rechts|mit|tel|zug (Substantiv) der, die ~zü|ge

  • Mit einem Rechtmittel wird ein Urteil oder eine andere gerichtliche Entscheidung angegriffen. [@]
  • siehe auch Instanzenzug
  • Rechtsgebiet: Prozessrecht

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