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Wörterbuch: Mahnkosten

Mahnbrief

Mahn|kos|ten (Substantiv) die,

  • Mahnkosten entstehen durch den erhöhten Aufwand für die Erstellung und Versendung einer Zahlungserinnerung. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so hat er dem Gläubiger diese zu ersetzen (Schadenersatz). [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - § 286 BGB

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