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Wörterbuch: Mahnkosten
Mahnbrief
Mahn|kos|ten (Substantiv) die,
- Mahnkosten entstehen durch den erhöhten Aufwand für die Erstellung und Versendung einer Zahlungserinnerung. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so hat er dem Gläubiger diese zu ersetzen (Schadenersatz). [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - § 286 BGB
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