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Wörterbuch: Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Ver|wal|tungs|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Das Verwaltungsrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts und beschäftigt sich mit allen Fragen, die mit der öffentlichen Verwaltung und dem Staat einher gehen. Zum Verwaltungsrecht zählen alle Bereiche, in denen der Bürger mit staatlichen Behörden und Organisationseinheiten zu tun hat: Bauen, Wohnen, Abfall und Entsorgung, Umwelt, Soziale Fragen, Abgaben, Steuern, Gaststätten, Gesundheit, Kultur ect. Das Verwaltungsrecht wird in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil unterschieden. Der Allgemeine Teil regelt alle Verfahrensfragen (wer ist zuständig, wie läuft ein Verfahren ab ect.).

  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht

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