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Wörterbuch: Spruchkörper
Spruchkörper
Spruch|kör|per (Substantiv) der, die
- Spruchkörper sind die mit einem oder mehreren Richtern besetzten "Entscheidungsträger" bei den Gerichten. Man unterscheidet zwischen Einzelrichtern, Kammern und Senaten. Als Senate werden die Spruchkörper bei den Ober- und Bundesgerichten, wie Oberlandesgericht oder Bundesverwaltungsgericht bezeichnet. [@]
- Rechtsgebiet: Prozessrecht - Gerichtsverfassungsgesetz
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