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Wörterbuch: Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht

So|zi|al|ver|si|che|rungs|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Das Sozialversicherungsrecht setzt sich aus dem Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungsrecht zusammen. Die Sozialversicherung umfasst alle fünf Rechtsgebiete. Diese sind in den Sozialgesetzbüchern geregelt. [@]
  • Öffentliches Recht - Besonderes Verwaltungsrecht - Sozialrecht

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