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Wörterbuch: Rentenrecht

Rentenrecht

Ren|ten|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • setzt sich aus mehreren Teilgebieten zusammen. Dazu zählen das Sozialrecht, insbesondere das Sozialversicherungsrecht, das private Versicherungsrecht und das Betriebsrentenrecht.
  • Ansprüche entstehen vor allem bei der:

  • Berechnung und Durchsetzung der Rente
  • Stellung der Rentenanträge
  • Führung von Widerspruchsverfahren
  • Stellung von Überprüfungs-, Verschlimmerungs- und Verlängerungsanträgen
  • Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
  • Rente wegen Berufsunfähigkeit
  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für Versicherte, die berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
  • Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach einem Berufsunfall
  • Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund einer Berufskrankheit
  • Rentenanspruch aufgrund eines Unfalls gegen die private Unfallversicherung
  • Anspruch auf Betriebsrente
  • Erziehungsrente
  • Durchführung von Kontenklärungen
  • Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
  • Berechnung und Beratung für Rentennach- und Rentenrückzahlungen
  • öffentlich-rechtliche Versorgungsangelegenheiten
  • Berufsständige Versorgungsangelegenheiten
  • Vorruhestandsregelungen und Sozialpläne
  • Reha-Maßnahmen
  • Auslandsrentenrecht [@]

  • öffentliches Recht - besonderes Verwaltungsrecht - Sozialversicherungsrecht - SGB 6; Versicherungsrecht

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