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Wörterbuch: Rentenrecht
Rentenrecht
Ren|ten|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- setzt sich aus mehreren Teilgebieten zusammen. Dazu zählen das Sozialrecht, insbesondere das Sozialversicherungsrecht, das private Versicherungsrecht und das Betriebsrentenrecht.
- Ansprüche entstehen vor allem bei der:
- Berechnung und Durchsetzung der Rente
- Stellung der Rentenanträge
- Führung von Widerspruchsverfahren
- Stellung von Überprüfungs-, Verschlimmerungs- und Verlängerungsanträgen
- Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
- Rente wegen Berufsunfähigkeit
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für Versicherte, die berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
- Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach einem Berufsunfall
- Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund einer Berufskrankheit
- Rentenanspruch aufgrund eines Unfalls gegen die private Unfallversicherung
- Anspruch auf Betriebsrente
- Erziehungsrente
- Durchführung von Kontenklärungen
- Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
- Berechnung und Beratung für Rentennach- und Rentenrückzahlungen
- öffentlich-rechtliche Versorgungsangelegenheiten
- Berufsständige Versorgungsangelegenheiten
- Vorruhestandsregelungen und Sozialpläne
- Reha-Maßnahmen
- Auslandsrentenrecht [@]
- öffentliches Recht - besonderes Verwaltungsrecht - Sozialversicherungsrecht - SGB 6; Versicherungsrecht
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