Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:Leibrente)
Wörterbuch: Leihmutter
Leih|mut|ter (Substantiv) dieLeihmutter
ist die Frau, die für die natürliche Mutter einen Embryo austrägt
gesetzlich verboten
[juristi.kon] Leihmutterschaft
(Nächste Seite:Leihmutterschaft )