Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Landschaftsbild )

Wörterbuch: Landschaftspflege

Landschaftspflege

Land|schafts|pfle|ge (Substantiv) die

  • bezeichnet das Pflegen der Landschaft (Umweltrecht) 

  • in der Lobbyarbeit bezeichnet dies die Kontaktpflege mit Personen, die wichtige Entscheidungen treffen

  • kann unter Umständen Handlungen bezeichnen, die die strafrechtlich relevante Vorteilsnahme verwirklichen [@]

(Nächste Seite:Landwirtschaft)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis