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Wörterbuch: Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Land|schafts|ar|chi|tek|tur (Substantiv) die, [kein Plural]

  • Erläuterung: ist die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung von Gärten, Landschaften und Freianlagen sowie die Mitwirkung an der Landesplanung. [@]
  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Berufsrecht der Architekten (Architektengesetz)

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