Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Lähmung)

Wörterbuch: lancieren

lancieren

lan|cie|ren (Verb)

  • auf geschickte Weise bewirken, dass etwas in die Öffentlichkeit kommt und bekannt wird. Informanten werden durch die Pressefreiheit geschützt. [@]
  • Rechtsgebiete: Presserecht, Grundrechte

(Nächste Seite:Landesarbeitsgericht )

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis