Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Kalkulationsirrtum )

Wörterbuch: Kammer

Kammer

Kam|mer (Substantiv) die, die ~n

  • Als Kammer werden die "Spruchkörper" an verschiedenen Gerichten bezeichnet. Kammern sind immer mit drei (Berufs-) Richtern besetzt.
  • Kammern gibt es als Zivil- und Strafkammern bei den Landgerichten, beim Verwaltungsgericht, am Arbeitsgericht, am Sozialgericht oder bei den Finanzgerichten. [@]
  • Rechtsgebiet: Prozessrecht - Gerichtsverfassungsgesetz
  • Beispiel: Zivilkammer

(Nächste Seite:Kammergericht)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis