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Wörterbuch: Inkassogebühr

Inkassogebühr

In|kas|so|ge|bühr (Substantiv) die, die ~en

  • sind Kosten, die durch die Einziehung fremder Forderungen entstehen können; dazu zählen regelmäßig die Kosten und Gebühren von Inkassobüros und Anwälten für die Einziehung ausstehender Forderungen; diese können dem säumigen Schuldner als Schaden in Rechnung gestellt werden [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - § 286 Abs. 1 BGB

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