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Wörterbuch: Inkassobüro
Inkassobüro
In|kas|so|bü|ro (Substantiv) das, die ~s
- bezeichnet eine Firma, die fremde bzw. abgetretene Forderungen vom Schuldner einzieht; das Betreiben eines Inkassobüros ist gem. § 14 GewO anzeigenpflichtig; nach dem Rechtsberatungsgesetz benötigen Inkassobüros eine Betriebserlaubnis, diese wird vom zuständigen Gericht erteilt [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht
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