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Wörterbuch: Inkasso

Inkasso

In|kas|so (Substantiv) das,

  • ital. incasso = Geld einziehen
  • bezeichnet das Einziehen fremder bzw. abgetretener Forderungen; Inkasso dürfen Inkassobüros und niedergelassene Anwälte durchführen [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht

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