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Wörterbuch: Initiativrecht

Initiativrecht

Ini|ti|a|tiv|recht (Substantiv) das,

  • bezeichnet das Recht, Gesetzesvorhaben in den Bundestag einzubringen
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Art. 76 Abs. 1 GG

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