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Wörterbuch: Indemnität
Indemnität
In|dem|ni|tät (Substantiv) die, die ~n
- Ein Abgeordneter kann wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Parlament oder in einem seiner Ausschüsse getätigt hat, nicht gerichtlich oder auf andere Weise verfolgt werden. Die Indemnität sichert die Abstimmungs- und Redefreiheit. Es schützt das "freie Mandat". Indemnität besitzt jeder Bundestags- oder Landtagsabgeordnete. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Art. 46 Abs. 1 GG
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