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Wörterbuch: Honorarrecht

Honorarrecht

Ho|no|rar|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Das Honorarrecht gehört zum Zivilrecht (Vertragsrecht) hat aber seine Grenzen in verschiedenen Berufsordnungen. Honorare sind grundsätzlich Verhandlungssache. Grenzen ziehen die Gebührenordungen verschiedener Berufsgruppen. Für Architketen zieht die HOAI mit Höchst- und Mindestsätzen Grenzen. Für Anwälte, Steuerberater, Sachverständige, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte gelten ähnliche Gebührenordnungen.
  • Verstößt bei Architekten eine Vergütungsvereinbarung gegen die HOAI, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der Architekt muss die versprochene Leistung erbringen. Statt der Vereinbarung gilt die HOAI.

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Vertragsrecht

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