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Wörterbuch: Fremdenrecht

Fremdenrecht

Frem|den|recht (Substantiv) das, kein Plural

  • Erläuterung: wurden früher diejenigen Rechtsvorschriften bezeichnet, die sich mit der Rechtsstellung der Ausländer in Deutschland beschäftigten.

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Staatsangehörigenrecht / Rechtsgeschichte

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