(Seite zurück:FrBordÜbkG)
Wörterbuch: Freibetrag
Freibetrag
Frei|be|trag (Substantiv) der, die ~trä|ge
- Der Freibetrag spielt bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage eine große Rolle. Er bleibt grundsätzlich unberücksichtigt. Auf einen Freibetrag werden grundsätzlich keine Steuern gezahlt. Der Freibetrag wird in der Erbschafts- oder Einkommenssteuer genutzt. Den Gegenpol stellt die Freigrenze dar. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Steuerrecht
[ak]
(Nächste Seite:Freibord)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü