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Wörterbuch: Fraktionszwang
Fraktionszwang
Frak|tions|zwang (Substantiv) der
- Durch den Fraktionszwang soll innerhalb einer parlamentarischen Fraktion ein bestimmtes Abstimmungsverhalten erreicht werden. Der einzelne Abgeordnete soll sich der Frakton unterordnen.
- "Einer steht vorn und sagt, wann die anderen den Arm heben" [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Bundestag
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