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Wörterbuch: Formvorschrift
Formvorschrift
Form|vor|schrift (Substantiv) die, die Formvorschriften
- Erläuterung: sind gesetzliche Normen, die eine bestimmte Form eines Rechtsgeschäftes vorschreiben, damit es wirksam ist. Wird die Form nicht eingehalten, ist das Rechtsgeschäft (z. B. Vertrag) ungültig, kann geheilt werden oder ist nichtig. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Allgemeiner Teil:
§ 126 BGB Schriftform
§ 126a BGB Elektronische Form
§ 126b BGB Textform
§ 127 BGB Vereinbarte Form
§ 127a BGB Gerichtlicher Vergleich
§ 128 BGB Notarielle Beurkundung
§ 129 BGB Öffentliche Beglaubigung
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