Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:FinDAGKostV)

Wörterbuch: Finderlohn

Finderlohn

Fin|der|lohn (Substantiv) der

Erläuterung: ist die zustehende Belohnung des ehrlichen Finders
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht - § 971 BGB

(Nächste Seite:FischBeihV)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis