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Wörterbuch: Festnahme
Festnahme
Fest|nah|me (Substantiv) die, die ~n
- Entzug der Freiheit durch die Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten (Polizei). Dazu ist ein Haftbefehl notwendig. Dieser wird durch einen Richter erlassen oder bei Gefahr in Verzug kann auch vorläufig festgenommen werden, dann muss der Haftbefehl nachgeholt werden. [@]
- Rechtsgebiet: Strafrecht - Strafprozessrecht - §§ 112 ff StPO
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