(Seite zurück:Fertiggericht)
Wörterbuch: Festbetrag
Festbetrag
Fest|be|trag (Substantiv) der, die ~trä|ge
- Der Festbetrag ist ein von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen festgesetzter Preis, bis zu dessen Höhe die Kassen ein Medikament bezahlen. Überschreitet der Abgabepreis in der Apotheke diesen Betrag, trägt der Patient die Kosten für die Differenz, zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Sozialrecht - Gesetzliche Krankenversicherung
(Nächste Seite:Festgeld)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü