(Seite zurück:Fahneneid)
Wörterbuch: Fahnenflucht
Fahnenflucht
Fah|nen|flucht (Substantiv) die, [kein Plural]
- wird auch als Desertion bezeichnet und ist das sich eigenmächtige Entfernen, Verlassen oder Fernbleiben, eines Soldaten von seiner Truppe oder Dienststelle, um sich dem Wehrdienst dauerhaft oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Die Fahnenflucht wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet oder, wenn sich der Täter innerhalb eines Monats stellt, bis zu 3 Jahren. Neben der strafrechtlichen Verfolgung, wird die Fahnenflucht dienstrechtlich geahndet. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Wehrrecht - § 16 WehrStG - § 53 ZivilDienstG
(Nächste Seite:fahnenflüchtig)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü