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Wörterbuch: Fachplanung
Fachplanung
Fach|pla|nung (Substantiv) die, die ~en
- Erläuterung: Die Fachplanung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie ist auf einen bestimmten Bereich (z.B. Verkehrsplanung) oder Vorhaben (beispielsweise die Planung eines Steinkohlekraftwerks) beschränkt.
- § 38 BauGB nimmt Fachplanungen aus der allgemeinen Bauleitplanung ausdrücklich heraus. Für sie gelten besondere Gesetze, die für bestimmte Fachplanungen ein Planfeststellungsverfahren und einen Planfeststellungsbeschluss anordnen. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Baurecht - § 38 BauGB
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