Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Fachoberschule)

Wörterbuch: Fachplanung

Fachplanung

Fach|pla|nung (Substantiv) die, die ~en

  • Erläuterung: Die Fachplanung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie ist auf einen bestimmten Bereich (z.B. Verkehrsplanung) oder Vorhaben (beispielsweise die Planung eines Steinkohlekraftwerks) beschränkt.
  • § 38 BauGB nimmt Fachplanungen aus der allgemeinen Bauleitplanung ausdrücklich heraus. Für sie gelten besondere Gesetze, die für bestimmte Fachplanungen ein Planfeststellungsverfahren und einen Planfeststellungsbeschluss anordnen. [@]

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Baurecht - § 38 BauGB

(Nächste Seite:Fachschaft)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis