Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:FachkMarkPrV)

Wörterbuch: Fachlehrer

Fachlehrer

Fach|leh|rer (Substantiv) der, die

  • ist eine Lehrkraft für bestimmte Fächer oder Fächergruppen (Fachgruppenlehrer). Er unterrichtet an Haupt-, Berufs-, Fach- oder Realschulen bzw. Gymnasien. Fachlehrer wird man nach dem Studium mit Abschluss Staatsexamen (Lehrbefähigung). [@]
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Bildungsrecht

(Nächste Seite:Fachoberschule)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis