(Seite zurück:Fachärztin)
Wörterbuch: Fachaufsicht
Fachaufsicht
Fach|auf|sicht (Substantiv) die, die ~en
- Erläuterung: wird dann ausgeübt, wenn eine Angelegenheit von einer Einrichtung eines Verwaltungsträgers der mittelbaren Staatsverwaltung (Selbstverwaltungskörperschaft) im Auftrag oder auf Weisung des Staates durchgeführt wird.
- Die Fachaufsicht wird von der zuständigen Fachbehörde der nächsthöheren Ebene ausgeübt. Die Fachaufsichtsbehörden können sowohl bei rechtswidrigem als auch bei unzweckmäßigem Handeln einschreiten.
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
(Nächste Seite:FachbauTischlPrV)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü