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Wörterbuch: f.

f.

f. (Abkürzung)

  • folgende
  • Beispiel: NJW 1990, 387 f
  • bedeutet, dass ein Zitat aus der NJW, Jahrgang 1990 von den Seite 387 und 388 entnommen wurde; folgend bezeichnet immer die nächste Seite bzw. die nächste Norm; sollen mehrere Seiten ect. zitiert werden, nutzt man ff. für fortfolgend

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