Wörterbuch: f.
f.
f. (Abkürzung)
- folgende
- Beispiel: NJW 1990, 387 f
- bedeutet, dass ein Zitat aus der NJW, Jahrgang 1990 von den Seite 387 und 388 entnommen wurde; folgend bezeichnet immer die nächste Seite bzw. die nächste Norm; sollen mehrere Seiten ect. zitiert werden, nutzt man ff. für fortfolgend
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