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Wörterbuch: Ehegesetz
Ehegesetz
Ehe|ge|setz (Substantiv) das
- ist ein Begriff der Rechtsprechung und bezeichnet die Summe aller gesetzlichen Reglungen, die Normen zur Eheschließung, zur Ehegemeinschaft und zur Ehebeendigung enthalten, diese Normen sind Teil des BGB´s [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Familienrecht
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