Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Ehegattin)

Wörterbuch: Ehegesetz

Ehegesetz

Ehe|ge|setz (Substantiv) das


  • ist ein Begriff der Rechtsprechung und bezeichnet die Summe aller gesetzlichen Reglungen, die Normen zur Eheschließung, zur Ehegemeinschaft und zur Ehebeendigung enthalten, diese Normen sind Teil des BGB´s [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Familienrecht

(Nächste Seite:Ehelicherklärung)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis