Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:ehefähig)

Wörterbuch: Ehefähigkeit

Ehefähigkeit

Ehe|fä|hig|keit (Substantiv) die [kein Plural]

  • bezeichnet die Fähigkeit eine Ehe führen zu können und ist Voraussetzung für die Heirat

(Nächste Seite:Ehefrau)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis