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Wörterbuch: Effektengeschäft

Effektengeschäft

Ef|fek|ten|ge|schäft (Substantiv) das, die ~e

  • ist ein Bankgeschäft des Inhalts, dass Wertpapiere für andere angeschafft oder veräußert werden. [@]
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Bankrecht (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Kreditwesengesetz)

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