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Wörterbuch: Duldungsvollmacht

Duldungsvollmacht

Dul|dungs|voll|macht (Substantiv) die, die ~en

  • trotz fehlender Vertretungsvollmacht ist z.B. ein Kaufvertrag rechtswirksam; Stellvertretung
  • [juristi.kon] § 173 BGB

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