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Wörterbuch: Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle

Düs|sel|dor|fer Ta|bel|le (Eigenname) die

  • Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf geben die Düsseldorfer Tabelle heraus. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Sie wird von den Gerichten als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Unterhalts angewandt. Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben. Die Tabelle enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Kindergeldanrechnungstabelle), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt mit Unterhalt nach § 1615 I BGB. (Quelle: Justiz NRW)

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