Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:dinglich)

Wörterbuch: Direktgeschäft

Direktgeschäft

Di|rekt|ge|schäft (Substantiv) das

  • Erläuterung: sind Geschäfte eines Unternehmens, die dieses ohne seine Betriebsstätte einzuschalten mit dem Kunden im Absatzgebiet der Betriebsstätte macht. [@]
  • Zivilrecht - HGB

(Nächste Seite:dispositiv)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis