Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Destinatär)

Wörterbuch: Devalvation

Devalvation

De|val|va|tion (Substantiv) die

  • ist die Herabsetzung des Außenwertes einer Währung durch die Änderung eines festgesetzten Wechselkurses. Man bezeichnet die Devalvation auch als Abwertung. Sie dient als währungspolitische Maßnahme der Beseitigung eines dauerhaften Zahlungsbilanzdefizits. Ihr Einsatz als handelspolitische Maßnahme zur Verbilligung des Exportes (Valutadumping) ist nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds verboten.
  • Gegensatz ist die Revalvation (Aufwertung) [@]

  • öffentliches Recht - Internationales Währungsrecht

(Nächste Seite:DGO)

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis