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Wörterbuch: Depotstimmrecht

Depotstimmrecht

De|pot|stimm|recht (Substantiv) das, die ~e

  • Das Depotstimmrecht wird durch das Kreditinstitut aufgrund einer Vollmacht des Depotinhabers ausgeübt (§ 135 AktG). Der Kunde kann seine Bank beauftragen, in seinem Namen auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft zu stimmen. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Aktienrecht

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