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Wörterbuch: Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit

De|likts|fä|hig|keit (Substantiv) die

  • Erläuterung: : ist die Fähigkeit zur Leistung von Schadensersatz herangezogen zu werden, wenn eine unerlaubte Handlung begangen wurde. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Deliktsrecht

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