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Wörterbuch: Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur

Bun|des|netz|agen|tur (Substantiv) die, kein Plural

  • ist eine Einrichtung des Bundes. Die Bundesnetzagentur ist aus der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) entstanden. Sie ist  die Aufsichtsbehörde für das Postwesen, Telekommunikation (Festnetz und Mobilfunk) und die Energiewirtschaft. Die Bundesnetzagentur hat weitreichende Kompetenzen und kann beispielsweise in die Preisgestaltung der Anbieter eingreifen. Gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur steht der Verwaltungsgerichtsweg offen. [@]
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht

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