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Wörterbuch: brutto für netto

brutto für netto

brutto für netto (Klausel)

  • Erläuterung: ist eine beim Kauf nach dem HGB übliche Klausel, wonach der Kaufpreis nach dem Gewicht einschließlich der Verpackung berechnet werden soll. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Handelsrecht

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