(Seite zurück:Best-Practice-Flow)
Wörterbuch: Betäubungsmittel
Betäubungsmittel
Be|täu|bungs|mit|tel (Substantiv) das, die
- sind Stoffe oder Zubereitungen, für deren straffreien Umgang d.h. Anbau, Herstellung, Handel, Einführ, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb man eine Erlaubnis benötigt. Sie haben meist eine berauchende Wirkung und machen abhängig. Die Einzelheiten sind im Betäubungsmittelgesetz geregelt. [@]
- Für die Abgabe in der Apotheke benötigt man ein gelbes Rezept.
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Arzneimittelrecht / Strafrecht
(Nächste Seite:Betäubungsmittelgesetz)
Navigation - Sie befinden sich hier
MeinRechtsportal - Menü
Ihre kompetenten Ansprechpartner
MeinRechtsportal - Service
Aktuelle Meldungen
Neu auf MeinRechtsportal
Das Stichwortverzeichnis
Menü