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Wörterbuch: Besitz
Besitz
Be|sitz (Substantiv) der, [kein Plural]
- Besitz ist nach dem System des BGB die tatsächl., unmittelbare Gewalt einer Person über eine Sache. In der Regel ist der Eigentümer Besitzer. Der Eigentümer kann auch andere zum Besitz berechtigen. Der Besitzer genießt ähnl. zivilrechtlichen Schutz wie der Eigentümer. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht - § 854 BGB
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