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Wörterbuch: Beschützergarant

Beschützergarant

Be|schüt|zer|ga|rant (Substantiv) der, die ~en

  • soll ein bestimmtes Rechtsgut vor möglichen Gefahren schützen. Seine Garantenstellung beruht beispielsweise auf einer Eigenschaft als Familienangehöriger (Vater - Sohn), Vertrauens- und Gefahrengemeinschaften (Bergsteiger in Seilgemeinschaft) oder Übernahme der Position. [@]
  • Rechtsgebiet: Strafrecht - Allgemeiner Teil - Unterlassungsdelikte - § 13 StGB

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