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Wörterbuch: beschlagnahmen

beschlagnahmen

be|schlag|nah|men (schwaches Verb) 

  • meint die zwangsweise Sicherstellung von Sachen gegen oder ohne den Willen des Betroffenen; eine Sache der privaten Verfügungsgewalt entziehen
  • von der Polizei beschlagnahmt 
  • Strafrecht: §§ 94 ff StPO

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