Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Autopsie)

Wörterbuch: Außenbeitrag

Außenbeitrag

Au|ßen|bei|trag (Substantiv) der, die ~beiträge

  • ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl. Mit Außenbeitrag wird die Summe aller Ausfuhren (Handel und Dienstleistungen) aus einem Staat abzüglich der Summe aller Einfuhren bezeichnet. Ein positiver Außenbeitrag bedeutet, dass mehr Waren/Dienstleistungen exportiert als importiert wurden. [@]
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht

(Nächste Seite:Außenwirtschaftsgesetz)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis