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Wörterbuch: Ausbildungsrecht

Ausbildungsrecht

Aus|bil|dungs|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Das Ausbildungsrecht beschäftigt sich mit der Aus- und Weiterbildung. Es ist Grundlage für die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf Gesetzliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das Gesetz ist in drei Teile gegliedert: Ausbildung, Berufliche Fortbildung und Umschulung sowie Allgemeine organisatorische Inhalte der Berufsbildung.
  • Insbesondere enthält das Ausbildungsrecht:

  • allgemeine Vorschriften, die Ziele und Begriffe einer Berufsbildung erörtern und erklären
  • Rechte und Pflichten, die der Auszubildende und der Ausbildende während der Aus- oder Weiterbildung
  • welche Berufe sind anerkannte Ausbildungsberufe,  Prüfungsvoraussetzungen und ob man die Ausbildung eventuell verkürzen oder bei Bedarf auch verlängern kann
  • welche Vertragsformen gelten und wie eine Vertragsniederschrift auszusehen hat
  • die fachliche und persönliche Eignung des Ausbilders und des Betriebes nach dem Berufsausbildungsgesetzes (BAG)
  • Die sachlichen Voraussetzungen sind gegeben, wenn der Betrieb oder die Werkstätte so eingerichtet ist und so geführt wird, dass den Lehrlingen die für die praktische Erlernung im betreffenden Lehrberuf nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können; dies wird aufgrund des konkreten Berufsbildes Ausbildungsvorschriften überprüft.
  • Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften sind vor allem die IHK und andere Kammern. [@]

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