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Wörterbuch: Auftrag

Auftrag

Auf|trag (Substantiv) der, die Auf|trä|ge

  • ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer für den Auftraggeber unentgeltlich ein Geschäft tätigt
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - §§ 662 ff BGB

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