Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:Asylrecht)
Wörterbuch: AT
AT (Abkürzung) derAT
bezeichnet den "Allgemeinen Teil", den Teil eines jeden Gesetzes, der allgemeine Vorschriften enthält. Die Normen eines Allgemeinen Teils ergänzen den Besonderen Teil. Sie gelten zusätzlich.
(Nächste Seite:ATDG)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion