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Wörterbuch: Architektenrecht

Architektenrecht

Ar|chi|tek|ten|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Das Architketenrecht enthält die Rechte und Pflichten der Architekten. Es setzt sich aus verschiedenen Regeln zusammen, z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Ein einheitliches Recht gibt es nicht. [@]
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht , Zivilrecht

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