Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Arbeitszeitverordnung)

Wörterbuch: Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Ar|beits|zeug|nis (Substantiv) das, die ~se 

  • beschreibt die Leistungen des Arbeitnehmers und wird vom Arbeitgeber in der Regel am Ende des Arbeitsvertrages erteilt 
  • [juristi.kon] § 630 BGB

(Nächste Seite:ArbG)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis